VHG und EFöB
Die Verlässliche Halbtags-Grundschule (VHG)
Seit dem 1. August 2005 ist im Schulgesetz von Berlin vorgeschrieben, dass alle Grundschulen eine verlässliche Betreuung der Schüler/innen von 7:30 bis 13:30 Uhr gewährleisten müssen (Verlässliche Halbtags-Grundschule, VHG (Link ist extern)).
Das bedeutet: Allen Schüler/innen der 1. bis 6. Klasse werden während der Schulzeit zwischen 7:30 und 13:30 Uhr auch außerhalb des Unterrichts in der der Schatzinsel betreut. Diese Betreuung innerhalb der VHG ist für die Eltern kostenfrei. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Seite »Schatzinsel« dieser Homepage.
Vgl. auch die Informationsseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend & Sport (Link ist extern).
Die Offene Ganztagsschule
Seit Beginn des Schuljahres 2005/06 ist unsere Schule Offene Ganztagsschule (Link ist extern). Im Rahmen der Ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB – ehemals Hort) kann ihr Kind von 6:00 bis 7:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr betreut werden. Für die »Ergänzende Förderung und Betreuung« muss ähnlich wie für die Kita ein Vertrag mit dem Jugendamt abgeschlossen werden.
Anträge auf »ergänzende Förderung und Betreuung« finden Sie hier (Link ist extern).