Krankmeldungen
Ist Ihr Kind krank, sodass es nicht am Unterricht teilnehmen kann, beachten Sie bitte folgende drei Schritte:
- Ab dem 1. Tag: Mündliche Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn über die Homepage: Seite für Krankmeldungen (bevorzugt) oder per Anruf im Sekretariat.
- Spätestens am 3. Tag: Schriftliche Mitteilung an die Klassenleitung.
- Bei der Rückkehr des Kindes in den Unterricht: Erklärung des Erziehungsberechtigten, aus der Grund und Dauer des Fehlens hervorgehen. Dazu können Sie die Vordrucke im Hausaufgaben-Heft verwenden oder ein ärztliches Attest vorlegen.
Vgl. hierzu die AV Schulbesuchspflicht(Link ist extern), Absatz 7.
- Um für die Sicherheit Ihres Kindes sorgen zu können, muss die Schule darüber informiert sein, wenn Ihr Kind nicht zum Unterricht kommt!
- Bitte schicken Sie keine kranken Kinder in die Schule! Bei ansteckenden Krankheiten besteht zudem – wie wir aus leidvoller Erfahrung wissen – die Gefahr, das Mitschüler*innen, Lehrkräfte und Erzieher*innen angesteckt werden und die Funktionsfähigkeit der Schule gefährdet wird.